„Evangelische Jugendarbeit lebt durch Beziehungen von Menschen untereinander und mit Gott. Vertrauen soll tragfähig werden und bleiben. In der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen entsteht eine persönliche Nähe und Gemeinschaft, in der die Lebensfreude bestimmend ist. Dieses Vertrauen darf nicht zum Schaden von Kindern und Jugendlichen ausgenutzt werden.“ (Landesjugendkammer: Teamvertrag)
Aus diesem Grund haben wir ein Schutzkonzept für das Wohl von Kindern und Jugendlichen im Kirchenkreis Buxtehude erarbeitet. Um das Schutzkonzept an die sich ständig verändernden Bedingungen anzupassen, wird jährlich eine Risikoanalyse durchgeführt, bei der sowohl die einzelnen Veranstaltungen, als auch die ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter*innen in den Blick genommen werden. Zudem werden alle Mitarbeiter*innen regelmäßig geschult.
Falls Du weitere Informationen haben möchtet, kannst Du weiter unten das Schutzkonzept des Kirchenkreises Buxtehude herunterladen oder Kirchenkreisjugendwartin Karen Seefeld kontaktieren.
Hier findest du Handlungsschritte für den Fall, dass du eine (mögliche) Kindeswohlgefährdung wahrgenommen hast.
mangelnde Hygiene oder Beaufsichtigung des Kindes; fehlende emotionale Zuwendung; unzureichende Bekleidung, Ernährung oder Versorgung; …
Schläge, Tritte, …
Beschimpfungen, Erniedrigungen, ...
sexuelle Handlungen und Grenzverletzungen; Beobachtungen sexueller Handlungen; Zugang zu pornografischem Material; …
Als Jugendleiter*in bist du Ansprech- und Vertrauensperson für Kinder und Jugendliche.
Das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen liegt in unserer Verantwortung. Dazu gehört das Verhindern und Beenden von Kindeswohlgefährdungen.
Oft müssen Betroffene mehrere Personen ansprechen, bis ihnen jemand zuhört, bis jemand ihre - vielleicht auch nicht sofort offen ausgesprochenen - Anliegen versteht.
Kein Aktionismus - Erst denken, dann handeln!
Zum Schutz des Opfers und des*der mutmaßlichen Täter*in gehst du vertraulich mit den Informationen um. Dazu gehört, dass du nicht die Familie des Kindes informierst oder den*die mutmaßliche Täter*in konfrontierst.
Besprich die Situation zeitnah mit einer hauptamtlichen Person der Ev. Jugend, der du vertraust. Damit gibst du die Verantwortung für den weiteren Prozess ab, wirst aber weiterhin informiert.
Dokumentiere dieses Gespräch ebenfalls.
Nimm ggf. selbst seelsorgerische Begleitung in Anspruch.
Das Kinderschutzzentrum Nord-Ost-Niedersachsen ist die Fachberatungsstelle für den Kirchenkreis Buxtehude. Hier kannst du dich auch als Jugendleiter*in beraten lassen.
Das Jugendamt des Landkreises Stade ist für weite Teile unseres Kirchenkreises zuständig (außer für die Stadt Buxtehude).
Das zuständige Jugendamt für die Stadt Buxtehude.
Unabhängige Information für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und der Diakonie.
Das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch ist ein Angebot von N.I.N.A. e. V. – gefördert von der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs.
Ein Team von ausgebildeten Ehrenamtlichen, ist für Jugendliche da. Mit ihnen kannst du reden, denken und weinen. Sie können mit dir überlegen, wie es weitergehen kann.