Schutzkonzept

Fürchte dich nicht, sondern rede und schweige nicht!
Denn ich bin mit dir, und niemand soll sich unterstehen, dir zu schaden.

Apg. 18,9-10

„Evangelische Jugendarbeit lebt durch Beziehungen von Menschen untereinander und mit Gott. Vertrauen soll tragfähig werden und bleiben. In der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen entsteht eine persönliche Nähe und Gemeinschaft, in der die Lebensfreude bestimmend ist. Dieses Vertrauen darf nicht zum Schaden von Kindern und Jugendlichen ausgenutzt werden.“ (Landesjugendkammer: Teamvertrag)

Aus diesem Grund haben wir ein Schutzkonzept für das Wohl von Kindern und Jugendlichen im Kirchenkreis Buxtehude erarbeitet. Um das Schutzkonzept an die sich ständig verändernden Bedingungen anzupassen, wird jährlich eine Risikoanalyse durchgeführt, bei der sowohl die einzelnen Veranstaltungen, als auch die ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter*innen in den Blick genommen werden. Zudem werden alle Mitarbeiter*innen regelmäßig geschult.

Falls Du weitere Informationen haben möchtet, kannst Du weiter unten das Schutzkonzept des Kirchenkreises Buxtehude herunterladen oder Kirchenkreisjugendwartin Karen Seefeld kontaktieren.

Was tun bei einer Kindeswohlgefährdung?

Hier findest du Handlungsschritte für den Fall, dass du eine (mögliche) Kindeswohlgefährdung wahrgenommen hast.

Vernachlässigung

mangelnde Hygiene oder Beaufsichtigung des Kindes; fehlende emotionale Zuwendung; unzureichende Bekleidung, Ernährung oder Versorgung; …

Körperliche Misshandlungen

Schläge, Tritte, …

Emotionale Misshandlungen 

Beschimpfungen, Erniedrigungen, ... 

Sexuelle Gewalt

sexuelle Handlungen und Grenzverletzungen; Beobachtungen sexueller Handlungen; Zugang zu pornografischem Material; …

Als Jugendleiter*in bist du Ansprech- und Vertrauensperson für Kinder und Jugendliche. 

Das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen liegt in unserer Verantwortung. Dazu gehört das Verhindern und Beenden von Kindeswohlgefährdungen. 

Hör zu!

Oft müssen Betroffene mehrere Personen ansprechen, bis ihnen jemand zuhört, bis jemand ihre - vielleicht auch nicht sofort offen ausgesprochenen - Anliegen versteht. 

Gesprächsregeln

  • Zuhören und Verständnis zeigen.
  • Gib Anerkennung für den Mut, dich anzusprechen.
  • Nimm die Person ernst.
  • Mach keine Schuldzuweisungen.
  • Erkläre und verdeutliche der Person deine nächsten Schritte.

Ruhe bewahren

Kein Aktionismus - Erst denken, dann handeln!

Sei verschwiegen

Zum Schutz des Opfers und des*der mutmaßlichen Täter*in gehst du vertraulich mit den Informationen um. Dazu gehört, dass du nicht die Familie des Kindes informierst oder den*die mutmaßliche Täter*in konfrontierst.

Protokoll anfertigen

  • Was wurde dir erzählt?
  • Welche Beobachtungen hast du gemacht?
  • Was vermutest du?
  • Welche Emotionen löst das Beobachtete bei dir aus?
  • Angaben zur betroffenen Person
  • Datum und Uhrzeit

Such dir Unterstützung!

Besprich die Situation zeitnah mit einer hauptamtlichen Person der Ev. Jugend, der du vertraust. Damit gibst du die Verantwortung für den weiteren Prozess ab, wirst aber weiterhin informiert.

Dokumentiere dieses Gespräch ebenfalls.

Nimm ggf. selbst seelsorgerische Begleitung in Anspruch.

Diakonin Karen Seefeld
Superintendent Dr. Martin Krarup